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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der IMMOVEON GbR – Immobilienmakler, Marktoberdorf

Stand: Juli 2026

TEIL A – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Maklerleistungen (Immobilienvermittlung)

§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Maklerverträge, Nachweis- und Vermittlungstätigkeiten sowie sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen der IMMOVEON GbR, Schwabenstraße 24, 87616 Marktoberdorf (nachfolgend „Makler“) und ihren Auftraggebern, Kaufinteressenten sowie sonstigen Kunden (nachfolgend „Kunde“).

(1a) Der Makler vermittelt im Rahmen seiner Maklertätigkeit ausschließlich den Kauf und Verkauf von Immobilien. Die Vermittlung oder der Nachweis von Miet- oder Pachtverhältnissen an Immobilien (Wohn- oder Gewerberaum) ist nicht Gegenstand dieser Maklertätigkeit. Für die gesondert angebotene Vermietung von Bautrocknern gilt ausschließlich Teil B dieser AGB.

(2) Der Makler handelt als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

(3) Diese AGB gelten in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Makler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

(4) Individuelle, zwischen Makler und Kunde ausdrücklich getroffene Vereinbarungen (z. B. in einem gesonderten Makleralleinauftrag) haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Zustandekommen des Maklervertrages

(1) Der Nachweis- oder Vermittlungsvertrag mit dem Makler kommt zustande, wenn der Kunde die Maklerleistung des Nachweises oder der Vermittlung eines Objekts erkennbar in Anspruch nimmt, insbesondere durch Anforderung eines Exposés, die Anfrage weiterführender Objektinformationen, die Teilnahme an einer Besichtigung oder die Aufnahme von Verhandlungen über das nachgewiesene Objekt, obwohl er weiß oder erkennen musste, dass hierfür im Erfolgsfall eine Provision anfällt.

(2) Bei Immobilienkaufverträgen über ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung mit einem Verbraucher als Käufer bedarf der Maklervertrag gemäß § 656a BGB der Textform (§ 126b BGB). Ein lediglich mündlich geschlossener Vertrag entfaltet in diesen Fällen keine Provisionswirkung.

(3) Der Makler ist berechtigt, seine Leistungen sowohl für den Verkäufer als auch für den Kaufinteressenten zu erbringen (Doppeltätigkeit); Einzelheiten regelt § 7.

§ 3 Leistungen des Maklers

(1) Der Makler wird im Rahmen des Nachweis- oder Vermittlungsauftrags tätig, insbesondere durch Erstellung von Exposés, Objektbesichtigungen, Beratung zu Marktwert und Vermarktungsstrategie, Ansprache und Prüfung von Kaufinteressenten sowie Unterstützung bei der Anbahnung des notariellen Kaufvertrages.

(2) Angaben zu Objekten (Exposés, Grundrisse, Fotos, Flächen- und sonstige Angaben) beruhen, soweit nicht anders gekennzeichnet, auf Informationen des Eigentümers bzw. Dritter. Der Makler prüft diese Angaben mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit, soweit er sie nicht selbst erhoben hat. Maßangaben, Wohn- und Nutzflächen sind unverbindliche ca.-Angaben.

(3) Der Makler ist nicht verpflichtet, ein bestimmtes Objekt tatsächlich nachzuweisen oder zu vermitteln oder einen Vertragsabschluss herbeizuführen. Ein Anspruch des Kunden auf ein bestimmtes Vermittlungsergebnis besteht nicht.

(4) Der Makler erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Hinweise zu rechtlichen, steuerlichen oder finanziellen Aspekten sind unverbindliche Serviceleistungen ohne Beratungscharakter; dem Kunden wird empfohlen, bei Bedarf einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder sonstigen fachkundigen Dritten hinzuzuziehen.

§ 4 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler alle für die Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen.

(2) Vom Makler nachgewiesene Objekte, dessen Namen sowie sämtliche im Zusammenhang mit der Maklertätigkeit erlangten Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne vorherige Zustimmung des Maklers nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt insbesondere für Exposés, Objektunterlagen und Adressdaten.

(3) Kommt es aufgrund der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Kaufvertrages oder eines wirtschaftlich vergleichbaren Vertrages mit dem nachgewiesenen Vertragspartner oder einer diesem wirtschaftlich nahestehenden Person (z. B. Ehe-/Lebenspartner, Familienangehörige, von ihm beherrschte Gesellschaften) oder wird ein wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft über das nachgewiesene Objekt getätigt, so hat der Kunde dies dem Makler unverzüglich mitzuteilen.

(4) Erlangt der Kunde anderweitig Kenntnis von einem vom Makler bereits nachgewiesenen Objekt, so berührt dies den einmal entstandenen Provisionsanspruch des Maklers nicht, sofern dessen Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit für den späteren Vertragsschluss mitursächlich war.

§ 5 Provision beim Kauf einer Immobilie

(1) Für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages oder für die Vermittlung eines solchen Vertrages über ein vom Makler benanntes Objekt schuldet der Kunde bei erfolgreichem Vertragsabschluss eine Provision (Käuferprovision/Courtage) in Höhe von 3,57 % des im notariellen Kaufvertrag beurkundeten Kaufpreises (ohne mitverkauftes Inventar), inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Sofern der Makler zugleich für den Verkäufer tätig ist, schuldet auch dieser eine Provision in Höhe von 3,57 % des Kaufpreises, inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die konkrete Provisionsvereinbarung mit dem jeweiligen Auftraggeber richtet sich nach dem gesondert abgeschlossenen Maklerauftrag.

(3) Handelt es sich bei dem Kaufgegenstand um ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung und ist mindestens eine Vertragspartei (Käufer oder Verkäufer) Verbraucher, gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Regelungen der §§ 656a bis 656d BGB, insbesondere:

  • Der Maklervertrag mit dem Verbraucher bedarf der Textform (§ 656a BGB).

  • Ist der Makler für beide Vertragsparteien tätig oder hat er von der jeweils anderen Partei bereits eine Provision vereinbart bzw. erhalten, kann er von einer Partei höchstens die Provision verlangen, die auch von der anderen Partei geschuldet wird (§ 656c BGB) – die Provisionslast ist in diesem Fall hälftig zu teilen.

  • Eine Vereinbarung, nach der der Verbraucher-Käufer mehr als die Hälfte der Gesamtprovision trägt, ist unwirksam; der Anspruch gegen den Verbraucher entsteht erst und nur in dem Umfang, in dem der Verkäufer nachweislich einen mindestens gleich hohen Provisionsanteil entrichtet hat oder zu entrichten hat (§ 656d BGB).

  • Der jeweilige Provisionsanspruch gegen den Verbraucher wird erst fällig, wenn auch der Verkäufer seinen Anteil nachweislich gezahlt hat bzw. zu zahlen verpflichtet ist.

(4) Weitergehende, hiervon abweichende Vereinbarungen zu Lasten eines Verbrauchers sind nur im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Grenzen der §§ 656a ff. BGB wirksam.

§ 6 Fälligkeit und Zahlung der Provision

(1) Der Provisionsanspruch entsteht und wird fällig mit wirksamem Abschluss des notariell beurkundeten Kaufvertrages, vorbehaltlich der zwingenden Fälligkeitsregelung des § 656d BGB bei Verbrauchergeschäften nach § 5 Abs. 3.

(2) Der Provisionsanspruch bleibt unberührt, wenn der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen wird und die Bedingung später eintritt, wenn ein wirtschaftlich im Wesentlichen gleichwertiges Geschäft an Stelle des ursprünglich beabsichtigten abgeschlossen wird oder wenn der Vertrag zunächst mit einem Dritten anstelle des ursprünglich vorgesehenen Vertragspartners zustande kommt, sofern der Nachweis bzw. die Vermittlung des Maklers hierfür (mit-)ursächlich war.

(3) Die Rechnung des Maklers ist, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 7 Tätigkeit für mehrere Parteien (Doppeltätigkeit)

(1) Dem Kunden ist bekannt und er erklärt sich damit einverstanden, dass der Makler sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer als Makler tätig werden kann (Doppeltätigkeit), soweit dies gesetzlich zulässig ist. Der Makler wird den Kunden hierüber informieren, sobald eine solche Doppeltätigkeit im Einzelfall besteht.

(2) Der Makler ist zur Wahrung der Interessen beider Seiten mit der im Maklerrecht gebotenen Neutralität verpflichtet und wird keine Partei einseitig bevorzugen.

§ 8 Makleralleinauftrag

Wird zwischen Makler und Auftraggeber ein Makleralleinauftrag vereinbart, gelten hierfür die Regelungen des gesondert abgeschlossenen Alleinauftrags, insbesondere zu Laufzeit, Verlängerung und den Rechten des Auftraggebers bei paralleler Beauftragung Dritter. Ein qualifizierter Alleinauftrag, der dem Auftraggeber jede eigene Vermarktungstätigkeit untersagt, wird nur ausdrücklich und gesondert in Textform vereinbart.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

(1) Ein einfacher Makleralleinauftrag kann von beiden Seiten jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden, sofern im jeweiligen Auftrag keine abweichende, angemessene Befristung vereinbart wurde.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Eine Klausel, die den Kunden über eine unangemessen lange Zeit unkündbar an den Makler bindet, wird nicht vereinbart; feste Laufzeiten überschreiten in der Regel nicht sechs Monate und verlängern sich, falls überhaupt, nur um jeweils höchstens drei Monate, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

Schließt ein Verbraucher den Maklervertrag außerhalb der Geschäftsräume des Maklers oder im Wege der Fernkommunikation (z. B. telefonisch, per E-Mail oder über die Website www.immoveon.de) ab, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312b, 312c, 355 BGB zu. Die entsprechende Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher gesondert vor bzw. spätestens bei Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt.

Muster-Widerrufsbelehrung (Verbraucher)

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (IMMOVEON GbR, Schwabenstraße 24, 87616 Marktoberdorf, E-Mail: info@immoveon.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Maklerleistungen bereits während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.

Hinweis: Diese Muster-Widerrufsbelehrung ist gesetzlich vorgegeben und sollte vor Verwendung von einem Rechtsanwalt auf den konkreten Geschäftsbetrieb (insb. bei ausdrücklichem Verlangen des vorzeitigen Tätigkeitsbeginns nach § 356 Abs. 4 BGB) geprüft und ggf. um ein Muster-Widerrufsformular ergänzt werden.

§ 11 Datenschutz

Der Makler verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG, zum Zweck der Vertragsanbahnung und -durchführung. Einzelheiten zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Person ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Maklers unter www.immoveon.de/datenschutz.

§ 12 Haftung

(1) Der Makler haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Maklers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Maklers der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung des Maklers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie soweit der Makler eine Garantie übernommen hat.

(5) Für die Richtigkeit von Objektangaben, die der Makler von Dritten (Eigentümer, Behörden, Hausverwaltung) erhalten und nicht selbst überprüft hat, haftet der Makler nur, wenn ihm hinsichtlich der fehlerhaften Weitergabe Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

(6) Der Makler unterhält eine Berufshaftpflichtversicherung bei der ERGO Group AG, Victoriaplatz 2, 40477 Düsseldorf.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Maklervertrages sowie dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Textformerfordernisses.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt, soweit vorhanden, die gesetzliche Regelung.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Verbraucher, gilt dies nur, soweit dadurch der ihm nach zwingenden Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthaltsortes gewährte Schutz nicht entzogen wird.

(4) Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Maklervertrag der Sitz des Maklers (Marktoberdorf). Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(5) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, abrufbar unter https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Makler ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

TEIL B – Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Bautrocknern

§ 1 Geltungsbereich

(1) Dieser Teil B der AGB gilt für alle Verträge über die kurzzeitige Vermietung von Bautrocknern und ggf. Zubehör (nachfolgend „Mietgerät“) zwischen der IMMOVEON GbR, Schwabenstraße 24, 87616 Marktoberdorf (nachfolgend „Vermieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Mieter“), unabhängig davon, ob der Mieter Verbraucher oder Unternehmer ist.

(2) Die Vermietung von Bautrocknern ist ein eigenständiges Geschäftsfeld der IMMOVEON GbR und rechtlich unabhängig von der in Teil A geregelten Maklertätigkeit. Es handelt sich um einen Mietvertrag über eine bewegliche Sache im Sinne der §§ 535 ff. BGB.

(3) Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsschluss, Reservierung

(1) Die Darstellung der Mietgeräte auf der Website www.immoveon.de stellt kein bindendes Angebot des Vermieters dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Mieter, ein Mietangebot abzugeben (invitatio ad offerendum).

(2) Der Mietvertrag kommt durch die Anfrage/Reservierung des Mieters (telefonisch, per E-Mail, über ein Kontakt-/Buchungsformular auf der Website oder persönlich) und die anschließende Bestätigung des Vermieters in Textform zustande.

(3) Der Vermieter ist berechtigt, eine angefragte Reservierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere bei fehlender Geräteverfügbarkeit.

§ 3 Mietzeit, Übergabe und Rückgabe

(1) Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe des Mietgeräts an den Mieter bzw. mit dem vereinbarten Abholtermin und endet mit der vollständigen Rückgabe an den Vermieter. Die Mindestmietdauer beträgt 5 Tage.

(2) Ort und Zeit der Übergabe und Rückgabe werden zwischen den Parteien vereinbart. Erfolgt die Lieferung bzw. Abholung durch den Vermieter, gelten die hierfür gesondert vereinbarten bzw. auf der Website ausgewiesenen Liefer- und Abholkonditionen.

(3) Gibt der Mieter das Mietgerät nicht rechtzeitig zum vereinbarten Termin zurück, ist der Vermieter berechtigt, für die Dauer des Verzugs den vereinbarten Mietpreis anteilig fortzuberechnen; die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.

(4) Bei Rückgabe wird das Mietgerät gemeinsam von Vermieter und Mieter auf Vollständigkeit sowie äußerlich erkennbare Schäden überprüft. Erkennbare Schäden werden im Übergabeprotokoll bzw. per Fotodokumentation festgehalten.

§ 4 Mietpreis, Kaution und Zahlung

(1) Der Mietpreis richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisliste des Vermieters bzw. der individuellen Vereinbarung. Der aktuelle Tagessatz beträgt 35,00 € inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Der Vermieter erhebt für die Vermietung von Bautrocknern derzeit keine Kaution. Die Haftung des Mieters für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl des Mietgeräts nach § 6 bleibt hiervon unberührt.

(3) Anlieferung und Abholung des Mietgeräts durch den Vermieter sind im Mietpreis enthalten, sofern die vereinbarte Mietdauer 7 Tage oder mehr beträgt. Bei einer Mietdauer von unter 7 Tagen ist der Vermieter berechtigt, hierfür eine gesonderte Liefer- und Abholpauschale zu erheben, deren Höhe sich nach der einfachen Entfernung zwischen dem Sitz des Vermieters und dem vereinbarten Einsatzort richtet:

  • bis 10 km: 20,00 €

  • über 10 km bis 30 km: 40,00 €

  • über 30 km: 50,00 €

Die vorgenannten Beträge verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(4) Die Zahlung ist, soweit nicht anders vereinbart, bei Übergabe des Mietgeräts oder auf Grundlage der Rechnung des Vermieters innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig.

§ 5 Pflichten des Mieters, Nutzung des Mietgeräts

(1) Der Mieter ist verpflichtet, das Mietgerät pfleglich zu behandeln, ausschließlich bestimmungsgemäß und entsprechend der vom Vermieter übergebenen Bedienungsanleitung/-hinweise zu nutzen sowie geltende Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.

(2) Eine Weitergabe des Mietgeräts an Dritte (Untervermietung) sowie eine Verbringung an einen anderen als den vereinbarten Einsatzort bedürfen der vorherigen Zustimmung des Vermieters in Textform.

(3) Der Mieter hat das Mietgerät vor Nässe, Frost, unsachgemäßem Transport sowie unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen und geeignete Aufstell- und Lagerbedingungen sicherzustellen.

(4) Eigenmächtige Reparaturen oder Eingriffe in das Mietgerät durch den Mieter oder von ihm beauftragte Dritte sind nicht gestattet. Bei technischen Störungen ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.

(5) Der Mieter ist verpflichtet, den Stromverbrauch des Mietgeräts sowie etwaige durch den Betrieb entstehende Folgeschäden (z. B. an der Elektroinstallation des Einsatzortes) in eigener Verantwortung zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.

§ 6 Haftung des Mieters für Beschädigung, Verlust und Diebstahl

(1) Der Mieter haftet für Schäden am Mietgerät, die während der Mietzeit durch unsachgemäße Behandlung, Fehlbedienung oder Verletzung der in § 5 genannten Pflichten entstehen, sowie für Verlust oder Diebstahl des Mietgeräts während der Mietzeit, soweit er die Beschädigung, den Verlust oder den Diebstahl zu vertreten hat.

(2) Gewöhnliche Abnutzung durch bestimmungsgemäßen Gebrauch ist von der Haftung des Mieters ausgenommen.

(3) Im Schadens- oder Verlustfall ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu informieren; im Falle eines Diebstahls oder einer strafbaren Handlung ist zusätzlich unverzüglich Anzeige bei der Polizei zu erstatten und dem Vermieter eine Kopie der Anzeigebestätigung zu übermitteln.

(4) Da keine Kaution erhoben wird, kann der Vermieter den Ersatz des vollständigen Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturwerts des Mietgeräts unmittelbar gegenüber dem Mieter geltend machen.

§ 7 Mängel des Mietgeräts

(1) Zeigt sich während der Mietzeit ein Mangel des Mietgeräts oder wird das Mietgerät beschädigt, hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.

(2) Bei einem bereits bei Übergabe bestehenden, nicht unerheblichen Mangel stehen dem Mieter die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach §§ 536 ff. BGB zu, insbesondere Minderung des Mietzinses und - bei von uns zu vertretenden Mängeln - Ersatzlieferung bzw. Instandsetzung.

(3) Ein Anspruch auf ein bestimmtes Ersatzgerät während der Dauer einer etwaigen Reparatur besteht nicht; der Vermieter wird sich um eine zeitnahe Ersatzstellung bemühen, soweit ein vergleichbares Gerät verfügbar ist.

§ 8 Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Vermieters der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie soweit der Vermieter eine Garantie übernommen hat.

(4) Für Schäden, die durch den Betrieb des Mietgeräts am Einsatzort entstehen (z. B. Wasser-, Feuchtigkeits- oder Elektroschäden), haftet der Vermieter nur, soweit diese auf einem von ihm zu vertretenden Mangel des Mietgeräts beruhen; für Schäden aufgrund unsachgemäßer Aufstellung, Bedienung oder Beaufsichtigung durch den Mieter haftet der Vermieter nicht.

§ 9 Widerrufsrecht für Verbraucher

Schließt ein Verbraucher den Mietvertrag über ein Mietgerät außerhalb der Geschäftsräume des Vermieters oder im Wege der Fernkommunikation (z. B. telefonisch, per E-Mail oder über die Website www.immoveon.de) ab, steht ihm grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 312b, 312c, 355 BGB zu. Die entsprechende Widerrufsbelehrung wird dem Verbraucher gesondert vor bzw. spätestens bei Vertragsschluss in Textform zur Verfügung gestellt. Ob und inwieweit im Einzelfall ein gesetzlicher Ausschluss- oder Erlöschensgrund (z. B. bei Verträgen mit fest vereinbartem Liefer-/Nutzungszeitraum, § 312g Abs. 2 BGB) eingreift, ist im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages sowie dieses Teils B der AGB bedürfen der Textform.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Teils B unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Mieter Verbraucher, gilt dies nur, soweit dadurch der ihm nach zwingenden Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthaltsortes gewährte Schutz nicht entzogen wird.

(4) Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Mietvertrag der Sitz des Vermieters (Marktoberdorf). Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

 

IMMOVEON GbR · Thomas Wahler, Cedric Wahler, Julian Maier · Schwabenstraße 24 · 87616 Marktoberdorf

E-Mail: info@immoveon.de · Web: www.immoveon.de · USt-IdNr.: DE128678018

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